Bobby-Car-Rennen 2007
 

Die Antwort des Schützenvereins Leer-Ostendorf e.V. auf Formel 1

 

1. Mai 2007

in Leer

Jannings Quelle


4. Bobby-Car-Rennen

um den großen Preis des Schützenvereins Leer-Ostendorf e.V.

 

Ihr habt Lust, auf getunten Kinder-Rutschautos verschiedenster Hersteller den Schöppinger Berg hinunter

zu rasen? Ihr wollt als Einzelfahrer oder in der Teamwertung starten und seid mindestens 16 Jahre alt?

Ihr möchtet auf der abgesperrten Bergrennstrecke die ausgesetzten, attraktiven Preise gewinnen?

 

Durchstarten und ab nach Leer zur Quelle, Teilnehmergebühr nur 10,- Euro!

Meldeschluss 15. April 2007

 

Aktuelle Infos unter www.horstmar-leer.de. Anmeldungen werden entgegen genommen über

Internet, Fax 02551-7240 oder Tel. 02551-4200.

 

Mittags können Kinder auf ihren Original-Cars eine leichte Strecke hinunter fahren,

alle teilnehmenden Kinder erhalten einen Preis!


 

Der Schützenverein Leer-Ostendorf e.V. wünscht allen großen und kleinen Fahrern

viel Spaß und tolle Abfahrten

 

P.S.: Wer nicht die Möglichkeit hat ein Rutschauto zu bauen, aber trotzdem fahren möchte, kann sich ein Fahrzeug leihen!

Achtung: Die Anzahl der Leihfahrzeuge ist begrenzt.

 

Bild 2 - Artikel veröffentlicht im Steinfurter Kreisblatt am 15. März 2007

 

Bild 3 - Bericht in der Münsterschen Zeitung am 13. April 2007

 

Reglement zum 4. Bobbv-Car-Rennen in Leer (01.05.2007)

  1. Der Kunststoffkörper der Kinder-Rutschautos darf nicht in Einzelteile
    zerlegt und durch irgendwelche Hilfsmittel verlängert oder verbreitert werden. Das Rutschauto muss mindestens vier Räder haben.

  2. Folgende Maße und Gewichte sind zu beachten:

I. Gesamtbreite: max. 500 mm

II. Gesamtlänge: max. 740 mm

III. Gesamthöhe: max. 550 mm

IV. Raddurchmesser max. 240 mm

V. Gewicht: max. 40 kg

 

Die Einhaltung der Maße und Gewichte wird von Rennkommissaren überwacht und ist Teilnahmevoraussetzung.

  1. Die Fahrzeuge dürfen generell über keinerlei Antrieb verfügen, Ecken und Kanten sind zu entschärfen.

  2. Bei sämtlichen Fahrten auf der Rennstrecke müssen die Fahrer durch Helm und Motorradkleidung (Jacke, lange Hose, Handschuhe und Protektoren) geschützt sein.

  3. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr, Fahrer unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

  4. Halten, Stoßen, Ziehen oder ähnliche Körperkontakte während der Abfahrten sind grundsätzlich verboten und führen zur sofortigen Disqualifikation des Fahrers.

  5. Der Start erfolgt aus dem Stillstand an der Startvorrichtung, den Vortrieb bewirkt ausschließlich das Gefälle der Strecke - körperlicher Einsatz wie Beschleunigen mit Hilfe der Beine ist untersagt. Das Los entscheidet über die linke oder rechte Startposition.

  6. Im Zieleinlauf ist die Vorderkante des Fahrzeugs maßgeblich.

  7. Den Anordnungen der Rennkommissare und Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.

  8. Alkoholisierte Teilnehmer erhalten keine Starterlaubnis, in solchen Fällen wird auch die Startgebühr nicht zurück erstattet.

  9. Der Veranstalter ist für keinerlei Schäden haftbar zu machen.

 

Bild 4 - Artikel in der Münsterschen Zeitung am 24.04.2007

 

Fortsetzung folgt

 


Text: Schützenverein Leer-Ostendorf e.V.

Presseberichte:

Bild 2: Steinfurter Kreisblatt am 15. März 2007; Text und Foto Franz Neugebauer

Bild 3: Münstersche Zeitung am 13. April 2007; Text und Foto Franz Neugebauer

Bild 4: Münstersche Zeitung am 24. April 2007; Text und Foto Franz Neugebauer


 

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