Unse Stat to Stenvorde
 

 

Dies ist die Geschichte der Stadt Burgsteinfurt

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iese „Chronik von Steinfurt" soll ein Heimatbuch sein. Sie will die wechselvolle Geschichte der ehrenwerten Stadt schildern, ihre Schicksale im Ablauf des von Kriegsnöten erfüllten Jahrtausends deutscher Volkwerdung erzählen und in der großen Not der gegenwärtigen Zeit die Hoffnung und Zuversicht auf ein neues lebendiges Deutschland wecken und stärken.
Darüber hinaus soll sie ein Ehrenmal sein für Karl Georg Döhmann, den in der ganzen wissenschaftlichen Welt bekannten und geschätzten "Stadtschreiber" von Steinfurt. Sie faßt - bewundernd und ohne den bescheidensten Anspruch auf selbständige Forschung - zusammen, was dieser große Arnoldiner ein halbes Jahrhundert hindurch in heute noch fast unübersehbarer Kleinarbeit geforscht und gesammelt hat zu seinem groß angelegten Meisterwerk der "Geschichte von Steinfurt".
Möge - das ist der Wunsch und Dank des Chronisten - Döhmanns Lebensarbeit bald einen ihm an Gelehrtheit und Wissenseifer gewachsenen Gestalter finden: Karl Georg Döhmann zu Dank und Ehr, Stenvorde zu Lob und Ruhm!


Im sechshundertsten Jahre der Stadtwerdung
     
    

H o h m a n n

Bürgermeister

Naber

Stadtdirektor

 


Ein Wässerlein mit dem Namen Aa


entspringt bei dem Hofe Schulze Langenhorst auf der Beerlage. Bei starken Gewittern und Regengüssen auf der Beerlage und bei Schöppingen schwillt es gern bedrohlich an, nagt sich zwischen steilen Ufern ein und durchbricht Gestein und Felsgeröll mit jäher Wucht. So hat es sich in Vorzeiten — und selbst in unseren Tagen wieder — durch die alte Heerstraße, die von West nach Ost den Scopingau durchschneidet, sein tiefes Bett gewühlt mit soviel Fall, daß es, auf eine Wegesstrecke von einer Viertelstunde gemächlichen Ganges, schon drei Mühlen treibt. Hier ging vormals durch das Wasser eine steinige Furt, und sie hat der menschlichen Siedlung den Namen gegeben, den sie heute noch trägt: Stenvorde — Steinfurt.


Die Heerstraße teilt die mit Wällen und Landwehren zu den weiten Heiden im Norden hin abgegrenzte Gemarkung in zwei Hälften: die linke westliche größere umfaßt die Feldmark und die Bauernschaften Selen und Veltorpe, die rechte östliche kleinere die Bauerschaft Ascenberg, die seit 1319 in Landesurkunden Honlec (hohes Land) genannt wird und heute Hollich heißt.


In dieses Land kamen in Urzeiten von Norden her mit dem großen Völkerwandern unter dem sagenhaften Seekönig Wiek Stämme, die sich hier im Lande festsetzten. Nach ihrem Kampfschwert Sax und ihrem Kriegsgott Saxnot nannten sie sich Sachsen, hießen aber zwischen Elbe und Weser Ostfalen und zwischen Weser und Rhein Westfalen. In dem ersten Dreißigjahrkriege unserer Geschichte wurden sie von Karl dem Großen bezwungen; die Höfe und Güter ihrer Edelinge wurden eingezogen und fränkische Edle als Gografen und Schirmherren an ihre Stelle gesetzt.
Auf dem Hügellande in Honlec, das eine weite Sicht über die geschweifte Talmulde zu den blauen Höhen des alten Schicksalslandes unserer Vorzeit, des Teutoburger Waldes, gibt, erbauten diese eine aus Haupt- und Vorburg bestehende Hof- und Herrenfeste, die Burg Ascheberg. Sie wird zum erstenmal erwähnt in der Stiftsurkunde, des Klosters Hohenholte aus dem Jahre 1142.
 

 

 

Um die gleiche Zeit errichteten andere fränkische Edle an der steinernen Furt der Aa auf zwei künstlich aufgebauten Inseln eine Wasserburg. - Die Herren von Ascheberg und Stenvorde neideten einander die stattlichen Sitze in höflichem Abstand.

 

Der Volksmund erzählt: Der Herr von Stenvorde, der sehr geizig war, lud eines Tages den Herrn von Ascheberg zu Gast. Die Tafel war mit erlesenem Geschirr und Gerät prunkvoll bestellt. Aber das Mahl war karg und dürftig: Fettsoppen von Roggenmehl, eine alte Gans, wie es in einer alten Schwarte mit Küchenrezepten heißt, "in Stück gehauen und zu Pfeffer (Pfefferpotthast) gekocht und nichts kein Fett beigetan als nur soviel Salz wie nötig"; dazu Dünnbier aus Waldrosmarin, auch Porst genannt. Der Herr von Ascheberg ritt hungrig heim und rüstete bald auch eine Festtafel her. Die freilich bestand nur aus einem wuchtigen Eichentisch, und statt der hohen Lehnstühle, in denen die Tischgesellschaft des Herrn von Stenvorde den Schmachtriemen enger gezogen hatte, standen prall gefüllte Weizensäcke um die klobige Festtafel. Aber dann wurde aufgetischt, was Küche und Keller nur hergeben konnten: Kramtsvogel in Pastete, Wildsausuppe mit Würzkräutern, gespickter Hecht in Dill, Bärenschinken am Spieß und Edelfasan in bunter Tonkasserolle; dazu blutroter Wein aus Frankreich in güldenem Geschirr. Der Herr von Ascheberg konnte sich nicht genug tun mit Zureden und Zutrinken. Aber den Herrn von Stenvorde zwickten die Weizenkörner am Hosenboden. Erbost ritt er von dannen, sagte dem Nachbarn Fehde an und zerstörte dessen Burg.


So erzählt die Volkssage diese listig-lustige Begebenheit. Und vielleicht ist sie sogar von hier aus auf den Alten Fritz übergegangen, dem ein westfälischer Bauer die gleiche ehrenwerte und bodenständige Sitzgelegenheit bereitet hat, worüber der Preußenkönig — im Gegensatz zum Herrn von Stenvorde — nicht nur erstaunt, sondern höchst erfreut war.
 

Bild 3 - Schloss Steinfurt

 

Indessen: Die weniger volkshumorige, aber sicher ebenso glaub- und ehrwürdige Chronika der Steinfurter Johanniter macht um 1450 die Sage schon zur Geschichte. Nach ihr hat der Edle von Ascheberg die Burg an der steinernen Furt überfallen, als die beiden Edlen von Steinfurt, Rudolf und Ludolf, ihren mit den Gebeinen der Heiligen Drei Könige aus dem eroberten Mailand zurückgekehrten Oheim, Erzbischof von Dassel, in Köln begrüßten. Daraufhin kam der Kölner Erzbischof, zerstörte Ascheberg und veranlaßte die stärkere Befestigung der Burg Stenvorde durch den mächtigen runden Bergfried, den Buten- Butten- Buddenturm, der Jahrhunderte das wehrfeste Wahrzeichen von Steinfurt war, aber in den Jahren 1773 bis 1793 allmählich abgetragen wurde, um Steine für die Lustbauten im Bagno zu liefern.
Von den Aschebergern erscheint namentlich und urkundlich zuerst 1169 ein Burkhard; ihm folgen die Brüder Burkhard (1179—1185) und Heinrich (1188—1199). Die überlebende Schwester Odelhildis (Adelheid) schenkte um 1204 die ihr zugefallenen Erbgüter der Kirche zu Münster. Darüber entstand — nach einer Darstellung des Reichsfreiherrn Friedrich von Gemen (Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, Münster 1862) — eine Fehde. In dieser Fehde vertrat und verteidigte der Edle Ludolf von Steinfurt, dem der mächtige münsterische Nachbar nicht bequem war, die Ansprüche der Anverwandten der Odelhildis, 1205 kam es zu einem Vergleich, und der Edle von Steinfurt erhielt als Anerkennung für seine Vermittlung zwei Höfe in Ascheberg, also wohl den Schultenhof Ascheberg (den größten in Hollich, der gegen Ende des 30 jährigen Krieges wüst war) und den Hof Gempt.


Nebenher brachte dieser Streit auch noch eine Fehde zwischen Heinrich von Gemen, der in den Ascheberger Erbstreitigkeiten auf Seiten des Bischofs von Münster stand, und zwischen Ludolf von Steinfurt, denn in der Urkunde über die Beilegung des Streites wird am Schluß besonders hervorgehoben, daß an demselben Tage "auch ausgesöhnt seien" dominus L. de Stenvorde und Henricus de Gemenic.


Dieser Streitfall ist bezeichnend für das ganze 13. Jahrhundert, das sich als die Zeit der Ausbildung der Landeshoheit charakterisiert. Begünstigt von der Unordnung im Reich, strebten die mächtigeren geistlichen und weltlichen Fürsten, von der Gewalt des Reichsoberhauptes einen immer

größeren Teil an sich zu ziehen und die mindermächtigen Freien und Edelherren unter ihre Hoheit zu bringen, teils im friedlichen Wege der Lehnsverhältnisse, teils durch Brechung ihres Widerstandes im Wege der Fehde.


Das Gebiet, in dem diese geschichtlichen Wandlungen sich in so kurzem Zeitraum abspielten, gehört politisch zum Scopingau, kirchlich zu dem bereits 838 erwähnten Pfarrbezirk Wettringen. Die Bauernschaften Selen und Veltorpe werden urkundlich zum erstenmal um 890 erwähnt; Hollich erscheint erst 1312 urkundlich. Der Ort hieß bis zum sechzehnten Jahrhundert gewöhnlich einfach Stenvorde und nur vereinzelt und zwar vornehmlich in Urkunden und Schriftstücken kirchlicher Natur im Gegensatz zu Stenvorde in Dreno (Dreingau — Drensteinfurt) Stenvorde castrum (befestigter Platz) und um 1285 zum erstenmal Borchstenvorde. Aber Herrschaft und Grafschaft, Kirchspiel und Amt Steinfurt haben stets nur den einfachen alten Namen geführt, wie ja auch heute Volksmund und Volksherz die Stadt plattdeutsch immer noch „Stenvert" nennen.


Als älteste urkundlich beglaubigte Ahnherrn des Steinfurter Geschlechts werden 1129 die in der Fehde mit den Aschebergern so genannten Brüder Rudolf und Ludolf aufgeführt. Die Burg wurde mit der unter ihrem Schütze allmählich entstehenden Ansiedlung zum Mittelpunkt der drei Bauernschaften. Wohl schon im dreizehnten Jahrhundert wurde diese bürgerliche Ansiedlung durch Verleihung des Weichbildrechts aus dem gemeinen Gericht der Bauernschaften herausgehoben und diese selbst zu einem Kirchspiel Steinfurt vereinigt. 1338 nennt der Edle Ludolf die Ansiedlung zum erstenmal "Unse Stat to Stenvorde". 1347 erteilt derselbe Ludolf mit seinem gleichnamigen Sohne 108 namentlich aufgeführten freien Bürgern zu Steinfurt — Frauen und Kinder nicht einberechnet! — Privilegien, die seitdem die Grundlage für das Verhältnis zwischen der Herrschaft und der Bürgerschaft gebildet haben. Er versprach, die Bürger bei allen Gewohnheiten und Rechten zu belassen, welche auch die Bürger zu Münster unter sich hatten. Er forderte, daß die Bürger dem Landesherrn huldigen, die Mitteilung des Bürgerrechts an niemand ohne des Landesherrn Vorwissen und Gutheißen geschehen lassen, in Kriegszeit aber die nötige Guarnison und Hülfsvölker gegen billige Zahlung einnehmen sollen.


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Diese Urkunde "Gegeben nach Gottes Geburt in dem Jahre als man schrieb 1347", also das älteste Stadtprivileg, ist nicht erhalten, sondern bei einer Feuersbrunst im Jahre 1488 vernichtet worden. Aber der damalige Graf Eberwin II. erneuerte in diesem Jahre auf Grund einer in seinem Archiv aufbewahrten zweiten Ausfertigung das Privileg Ludolfs.


Als der Graf der Ansiedlung an der Aa diese Stadtrechte verlieh, war ihre Ordnung, die äußere wie die innere, schon gefestigt. Von den inneren Kämpfen des neunten, zehnten und elften Jahrhunderts, von den Raubzügen der Normannen, der Slaven und Hunnen scheint Steinfurt wenig berührt worden zu sein. Auch die Auseinandersetzungen zwischen den kirchlichen Behörden, insbesondere zwischen den Erzbischöfen von Köln und den Bischöfen von Münster, haben auf die Entwicklung der Grafschaft keine Einwirkung gehabt. Es waren das ja auch zumeist Kraftproben der Persönlichkeiten, denn die Bischöfe von Münster entstammten durchweg den dickköpfigen westfälischen Dynastengeschlechtern, die schon aus Stammesstolz den Kölner Erzbischöfen feindlich gegenüber standen, besonders auch nach dem Sturze Heinrichs des Löwen, als dessen herzogliche Gewalt auf die Erzbischöfe von Köln überging. Trotzdem lagen die Bischöfe von Münster mit den bodenständigen Adelsgeschlechtern auch ständig in Fehde. Sie waren die Landesherren und mußten die zähen Geschlechter oft mit harten Gerichten und kriegerischen Zugriffen gefügig halten. So ist es zu erklären, daß diese bald Truchsessen, Drosten, Amtmänner der Bischöfe von Münster wurden. Bloß die Edlen von Stenvorde behaupteten sich als reichsunmittelbare Herren auf eigenem Gebiet.


Unter den zahlreichen kleinen Dynastengeschlechtern Westfalens hatte das Steinfurtische eben von Beginn an durch seine kluge Politik der Zurückhaltung in den Werdewehen der Geschichte seinen Bestand gefestigt. Die Kämpfe der Reichsfürsten und der Kirchenfürsten um die endgültige Gestaltung des Herzogtums Westfalen, die Bildung der Grundherrschaft, die Begründung des bäuerlichen Rechts, die Aufrichtung der Freigerichte — die Steinfurter Freigrafschaft hatte Freistühle zu Rüschow (Beerlage), zu Lasbeck, zu Leer und zu Wettringen — kurz alle diese geschichtlichen Voraussetzungen für die Schaffung auch eines gesunden Gemeinwesens erfüllten sich in Steinfurt gleichmäßig und folgerichtig.


Nach dem Vorbilde von Nienborg und Horstmar umgaben die Herren von Steinfurt sich mit Burgmannen, Abkommen, Rittern und Knappen des niederen Adels. Diese Burgmannen hatten die Pflicht, die Burg ihres Lehnsherren zu verteidigen, in Krieg und Frieden das Gefolge ihres Herrn zu stellen, hatten als Truchsessen, als Drosten, die Pflicht der gesellschaftlichen Vertretung am Hofe ihres Herrn. Sie waren die höchsten Verwaltungsbeamten und unterstanden nicht dem gewöhnlichen Richter und Gerichte binnen Steinfurt. Neben ihnen hatte der Orden der Johanniter eine gewichtige Stellung in Steinfurt. Graf Rudolf II. (1155—1193) hatte auf dem Kreuzzuge Barbarossas in Palästina die segensreiche Tätigkeit der Johanniter kennengelernt. Mit seinem Bruder Bernhard, der Münsterischer Domprobst war, begründete er im letzten Viertel des zwölften Jahrhunderts die Steinfurter Niederlassung der Johanniter.

 

Zu den Burgmannshöfen, die in einem Halbkreis um die Westseite der Vorburg lagen, zu der Ansiedlung der Johanniter auf der Commende kamen die Wohnungen der Reisige und Knechte, kamen vor allem auch die Häuser von Handwerkern und Gewerbetreibenden, denen von den Steinfurter Grafen gegen eine geringe Anerkennungsgebühr — bestehend aus Hühnern, Wachs oder Wortgeld — Hausstätten zu Erbzinsrecht überlassen wurden. Wohl griffen die Grafen dann und wann noch in die Händel der Welt ein oder verteidigten ihre angestammten und erworbenen Rechte, so in den Tagen, da der Bischof Otto IV. von Münster die Landeshoheit über die Kirchspiele Steinfurt und Borghorst als Zubehör seines Gogerichtes Sandwelle beanspruchte. Es kam zu einem erbitterten Streit, in dem der Bischof die Steinfurtische Burg Oevelgönne bei Schöppingen zerstörte. Die Steinfurter stellten den Bischof 1396 bei Leer zum Kampfe, nahmen ihn gefangen, sperrten ihn in den Buddenturm und gaben ihn erst gegen ein Lösegeld von 7.500 rheinischen Goldgulden wieder frei.


Aber diese und andere Streitigkeiten waren zunächst und zumeist Akte der Selbsterhaltung und Selbstverteidigung. Die großen politischen Auseinandersetzungen wurden ja meist nicht in offener, ehrlicher Feldschlacht kriegerisch ausgetragen, sondern die Gegner suchten sich gegenseitig durch Raub und Plünderung zu schaden und zu schwächen. So ist es gewesen und geblieben bis in die Kriege des achtzehnten Jahrhunderts hinein.

Steinfurt war schon früh eine kleine Republik für sich und ihr Grafengeschlecht in der Welt geachtet. So schreibt am 1. Januar 1379 der römische König Wentzlaw dem Herrn Baldewin von Steinfurt, "Unserm und des Reichs liebem Getreuen", der Papst habe das Bistum Münster einem seiner Königlichen Majestät Rat und Kaplan zu Prag, Potho von Pothenstein, gegeben; der Herr zu Steinfurt möge diesem zum Besitz des Bistums verhelfen.

 

Die Sache scheint aber nicht ganz so einfach verlaufen zu sein, denn im September 1380 schreibt König Wentzlaw Herrn Baldewin, daß Bischof Potho von Münster, als er willens gewesen, in sein Bistum zu ziehen, von dem Grafen von der Mark niedergelegt und spoliiert (beraubt), die Seinen schwer verwundet, all seiner Barschaft beraubt und Potho selbst mit Mühe davongekommen sei. Der Herr zu Steinfurt möge den Grafen von der Mark dazu anhalten, dem Bischof seine Barschaft zurückzugeben; falls dieser nicht darauf eingehen würde, möge er dem Bischof helfen, zu seinem Rechte zu kommen.
 

Die bürgerliche Entwicklung ging in all diesen Zeiten folgerichtig weiter. Die Stadt war in drei Klüfte oder Eise eingeteilt, war mit einer Ringmauer, einem Wall und doppeltem Graben befestigt und besaß vier doppelte Tore, die Kirchpforte, die Rottpforte, die Steinpforte und die Wasserpforte, zu denen seit 1564 die Hagenpforte oder das Burgtor hinzukam. Die Bürger hatten die Verpflichtung, das Eis in den Stadtgräben zu brechen (daher der Name Eise) und die Wache auf den Tortürmen zu stellen. Ihre ersten Namen tauchen auf in der Bürgerliste von 1347 und in den Wachtrollen von 1402 und 1423. Diese Listen sind für die Bildung der Familiennamen überaus aufschlußreich. Die Namen deuten entweder die örtliche Herkunft an: Bernhard von nordhorn, Johannes de uchtfope (Ochtrup); oder sie weisen auf die topographische Lage hin: averesch, tor linden, tom vinckenbrinke; oder sie sind von der Beschäftigung hergenommen: de wullenweber, de holscher, de smitt, de mesmakere; auch deuten sie schon humorige Beinamen an: wyneken geheten danzevoet, de langhe claves, hermann bliefdarbie, gerd myt der stelten. Es ist erklärlich, daß Handwerk und Gewerbe sich unter diesen Verhältnissen sehr rasch und stark entwickelten.


Auch das Herbergswesen tritt früh in die Erscheinung. Eigentliche Gasthäuser gab es bis gegen Ende des siebzehnten Jahrhunderts noch nicht. Wohl bestand ein zur Aufnahme von Gästen oder Fremden bestimmtes und eingerichtetes Haus. Aber seine Gäste waren die meist aus Landstreichern bestehenden armen, obdachlosen und kranken Fremden, die man nicht nur aus christlichem Mitleid, sondern mindestens eben so sehr aus Furcht vor der Einschleppung von Seuchen in abgelegenen kleinen Häusern unterbrachte und isolierte. So entstanden auf dem Friedhof, der Siedlung zwischen Commende und Stadtmauer, die beiden Gaststegen, die nach dem seit 1550 "Die Elende" genannten alten Gasthause hinführen. Eigentliche Steinfurter Herbergen tauchen zuerst in Urkunden von 1310 und 1373 auf. Die letzte Urkunde gibt uns auch eine Erklärung für die im vierzehnten Jahrhundert unter den Adeligen sehr verbreitete Rechtsgewohnheit des "Einlagers". In der Urkunde bekennt ein Ritter von Plettenberg, dem Grafen Bernd von Bentheim 120 alte goldene Schilde (Schillinge) über ein Jahr schuldig zu sein. Zahlt er nicht, so muß er zum Einlager in Scuttorp (Schüttorf) einreiten. Ist auch nach vierzehntägigem Einlager das Geld nebst Schaden nicht bezahlt, so sind sechs Bürgen zur Zahlung der Summe verpflichtet und müssen auf die Mahnung des Grafen binnen drei Tagen in das Schloß zu Scuttorp einreiten, 14 Tage dort liegen und dann das Geld bezahlen oder Pfänder dafür geben.

 

Die Ueberlieferungen über die ältesten Steinfurter Gasthäuser sind dürftig, da der große Stadtbrand von 1488 das Stadtarchiv vernichtet hat. 1457 wird "Potkens Haus" erwähnt (der spätere Gasthof "Die Krone") gegenüber der Scharre, dem Gerichtsstuhl und der Fischbank. Neben dem Gerichtsstuhl stand dort noch der Kaak oder Pranger mit den Schandpfählen. Die Ausschau aus Potkens Haus war also sehr unterhaltsam. Der gräflichen Gunst erfreute sich das seit 1490 erwähnte Wassenbergs Haus, das im Dreißigjährigen Kriege völlig zerstört wurde. Es hatte sehr viele berühmte Gäste, u. a. auch den Henker von Münster, der 1519 vier und 1525 einen Uebeltäter hinzurichten hatte. Insgesamt hatte Steinfurt — nach einer Zusammenstellung Döhmanns — vor dem Dreißigjährigen Kriege bei 1300 Einwohnern an die 50 Schenken.

Die Entwicklung der Stadt wurde freilich immer wieder, wie in ganz Deutschland, durch die kriegerischen Geschehnisse gehemmt oder unterbunden. So in der unseligen Münsterischen Stiftsfehde von 1450—1458. Sie war im Grunde Auswirkung und Ausklang der großen Soester Fehde. In dieser hatte Münster sich gegen den Cölner Erzbischof dem Schutz- und Trutzbündnis der großen Städte Westfalens angeschlossen. Der Cölner Erzbischof Dietrich von Mors setzte nun die Wahl seines jüngeren Bruders Walram zum Bischof von Münster durch. Geistlichkeit des Stifts und Rat der Stadt Münster verlangten aber Erich von Hoya zum Bischof, und das münsterische Stadtregiment ernannte dessen Bruder, den Grafen Johann von Hoya, zum Vormund und Schirmherrn des Bischofs. Die gräflichen Brüder Bernhard von Bentheim und Arnold von Steinfurt, sowie des letzteren Schwiegervater Heinrich von Gemen, unterstützten aber mit dem Utrechter Bischof Rudolf von Diepholz den Gegenkandidaten Walram von Mors. Um die Grafschaft Steinfurt gefügig zu machen, besetzte Johann von Hoya 1450 Rheine und unternahm von dort aus Raubzüge in die Grafschaft. Diese Zustände dauerten 7 Jahre. Aber am 29. Oktober 1457 überfielen die Steinfurter Bürger die Stadt Rheine, brandschatzten die Bürger und die Geistlichen um 7000 Gulden und behaupteten die Stadt bis 1458, bis zum Ende der Stiftsfehde.
Die Erinnerung an diese kriegerische Tat der Steinfurter Bürger wird festgehalten durch ein bei der Einnahme von Rheine erbeutetes Wächterhorn; dabei liegt ein Blatt, auf dem in der schön gemalten Schrift des 15. Jahrhunderts zu lesen steht: "Anno Dusent. cccc L VII des Saterdages vor Alle godts Hillige Wordt Reyne Gewonnen".

Und auf der Rückseite liest man: "Anno 1457 Ist die Stadt Reyne von denen Steinfurteren belagert und erobert worden. Bey dieser gelegenheit ist denen Steinfurteren dieses Rheinische Stadts Wächterhorn zur Beute geworden. Gegenwertiger uralt geschriebener Zettul ist von ongefer auff dem hiesigen Rathause gefunden und zum andencken auff das Kunstkabinet gegeben worden. Steinfurt, den 19ten Jan. 1792."
 


Horn und Urkunde sind heute im Schloß. Bei Horn und Urkunde liegt ein Zettel, auf dem der Alarmruf der Rheinenser zu lesen steht, der heute noch volkstümlich ist: "Jesses Marie! De Stenwerdschen sind uppen Tie!" (Thie heißt der alte Gerichtsplatz westlich vom Markt in Rheine.)
An diesem Ueberfall müssen auch die Johanniter beteiligt gewesen sein, denn nach dem Memorienbuch der Steinfurter Johanniter in der Bibliothek des Rittmeisters von Zurmühlen auf Haus Offer hielten die Johanniter seitdem jährlich am 30. Oktober in der Großen Kirche zu Steinfurt die Memorie (das Jahresseelenamt) für die bei der Eroberung von Rheine Gefallenen und sprechen in der lateinischen Begründung ausdrücklich auch von ihren Reisigen und Knechten.


In dieser Zeit, am Ende des 15. Jahrhunderts, war also die frühere scharfe Trennung zwischen den Bürgern, den Johannitern und auch den Burgmannen schon wesentlich gelockert. Das bürgerliche Standesbewußtsein war gewachsen, die Sonderstellung der Burgmannen gesunken. Um 1500 war das bisherige Feudalsystem überlebt. Die alten Burgmannsgeschlechter waren erloschen. Die Landsknechte traten an die Stelle der Rittergefolge und Vasallenaufgebote. Die Verteidigungsfähigkeit kleiner Orte und Burgen, wie Steinfurt, war gegenüber den Söldnerheeren mit ihren Feuerwaffen und großen Geschützen machtlos geworden. Das Eindringen des römischen Rechts und die wachsende Bedeutung der Reichsgesetzgebung förderten diese Entwicklung: "Der Landsknecht auf der einen und der bürgerliche Jurist auf der anderen Seite verdrängten auch in Steinfurt die Ritter und Burgmannen".


In der bürgerlichen Entwicklung dieser Zeit spielen auch die Bruderschaften oder Schützengilden eine große Rolle. Als 1933 durch den Zusammenschluß der in Steinfurt bestehenden Schützengesellschaften die Vereinheitlichung des Steinfurter Schützenwesens angebahnt und durchgeführt wurde, hat Döhmann aus den Steinfurter Archiven die Geschichte dieser in der Stadtwerdung bedeutsamen Einrichtung dargelegt. Seine Schilderung sei hier wiedergegeben, da sie leider nur auf fliegenden Blättern in den Ortsannalen festgehalten ist: In Steinfurt gab es im 15. Jahrhundert mehrere Bruderschaften, die sich nach ihren Schutzheiligen nannten und ihre Aufgabe in der Verübung von Werken der Frömmigkeit und Nächstenliebe, in der Förderung der Interessen ihrer

Mitglieder, in der Pflege der Geselligkeit und — in der Veranstaltung eines jährlichen großen- Festschmauses erblickten.

 

Diese Bruderschaften bezeichneten sich, ebenso wie es auch die Zünfte der Handwerker taten, als Gilden, und ihre Feste hießen Gildebiere. Die zahlreichste Gilde in Steinfurt nannte sich nach dem volkstümlichsten Heiligen des Mittelalters die St. Antonius-Gilde, und sie stand, wie aus einer Urkunde vom 5. Februar 1478 hervorgeht, mit der St. Sebastianus-Gilde in enger Verbindung. Da nun der Hl. Sebastian in unzähligen deutschen Städten der Patron der örtlichen Schützengilde gewesen ist, so unterliegt es keinem Zweifel, daß die Steinfurter Sebastianusgilde eine der so ziemlich alle Bürger umfassenden Antoniusgilde angegliederte Schützengilde gewesen ist. Vermutlich haben drohende Kriegsgefahren, wie die Soester Fehde und die Münsterische Stiftsfehde, den Grafen Everwin I. von Bentheim und Steinfurt veranlaßt, den Bürgern seiner Stadt Steinfurt die Verstärkung ihrer Wehrkraft durch planmäßige Ausübung der Schießkunst zu empfehlen. Diese Vermutung stützt sich auf zahlreiche Angaben in den leider erst seit 1475 und nur unvollständig erhaltenen Rechnungen des gräflichen Rentamts Steinfurt, in denen von Schenkungen von Tonnen Bier, Erbsen und Bohnen an die "Selschap" oder "Geselschap" (= Gilde) auf dem Weinhause, die in der Stadtrechnung von 1539 "der schütten selschap up den wynhus" genannt wird, teils zu ihrem Gildebier, teils zu ihrem Vogelschießen die Rede ist. Diese jährlich wiederkehrenden Schenkungen wurden übrigens auch den Schützen von Hollich, Seilen, Veltrup und dem damals zur Grafschaft Steinfurt gehörenden Borghorst gewährt. Nur die alten Schützen, d. h. die verheirateten Bürger und Hausbesitzer, bildeten die Gilde oder Schützengesellschaft. Die jungen Schützen, d. h. die Junggesellen und Bürgersöhne, waren eine Art Vorschule oder Pflanzschule für die Gilde. Wenn einer von ihnen heiratete, mußte er Bürger und damit zugleich Mitglied der Gilde werden.

 

Aus den Ratsprotokollen erfahren wir, daß das Schützenwesen eine Angelegenheit der Stadt war. Der Rat bestimmte Zeit und Ort für die Abhaltungen des Schützenfestes, und alle Bürger nahmen, nach den drei Eisen oder Stadtteilen geordnet, daran teil, wobei die Friedhöfer sich dem Kirchsträßner Eis anschlössen.

 

Bild 5 - Unse Stat to Stenvorde

Nach der Reformation feierte man das Fest nicht mehr an den Pfingsttagen selbst, sondern an den beiden folgenden Tagen, und zwar wie bisher auf dem Adelingbrink.

 

Geschossen wurde in älterer Zeit mit der Armbrust nach dem Vogel auf der Stange, später mit dem Rohr oder der Büchse nach der Scheibe oder dem Vogel. Im 18. Jahrhundert hielt man nur noch ein "Königs- und Scheibenschießen" ab. Schon früh wurde über unmäßiges Trinken und Essen bei diesen Festen geklagt, und einige Jahre vor 1610 sah sich der Rat genötigt, den Verein der jungen Schützen wegen "des schändlichen Mißbrauchs unordentlichen überflüssigen Fressens und Sauffens" zu verbieten. Im Jahre 1610 wurde das Verbot aufgehoben, und die jungen Schützen baten dann am 27. Februar den Rat, ihnen für ihre Schießübungen und für die Veranstaltung von Preisschießen einen geeigneten Platz zu überweisen. Der Rat bewilligte dieses Gesuch und gab den Bittstellern den Wall von dem Wallbaum am Rott-Tor an bis zum Meteler Wall frei. Dieser Teil des Walls heißt seitdem Schüttenwall.
Bald darauf brachen heftige Streitigkeiten zwischen dem Grafen Wilhelm Heinrich und der Stadt aus. Die Friedhöfer stellten sich dabei auf die Seite des Grafen und erhielten dafür von ihm die Erlaubnis, sich für ihre Gemeinde eigene Vorsteher oder Bürgermeister zu wählen. Diese neuen Bürgermeister des Friedhofs verweigerten dann die Teilnahme ihrer Gemeinde an dem vom Rat auf Mittwoch nach Pfingsten 1616 angeordneten Schießen der gesamten Bürgerschaft und erklärten, daß sie auf dem Meteier Wall (bei der jetzigen Katholischen Kirche) eine Scheibe aufhängen und dort mit den Friedhöfern schießen würden. Als dann der Rat sie wegen dieses Ungehorsams pfänden ließ, kam es darüber zwischen der Stadt und dem Grafen zu neuen Zwistigkeiten, die 1621 mit der völligen Niederlage der Stadt endigten.


Die auf diese Weise erlangte kommunale Selbständigkeit des Friedhofs nahm schon nach wenigen Jahren ein Ende infolge der Eroberung von Steinfurt durch die Kaiserlichen im Jahre 1636 und infolge der bis zum Ende des Krieges fortgesetzten Verwüstung der Stadt. Die Vorstadt hatte dabei besonders schwer gelitten, und die bisherigen Führer der Opposition waren gestorben oder ins Ausland geflüchtet. Daher wurde seit 1648 der Friedhof wieder ein Teil der Stadt und ordnete sich dem Rat unter. Damit war auch die Einheit der Schützengesellschaft wieder hergestellt. In den Stadtrechnungen erscheint seitdem die "Stadt-Schützencompagnie".
 

Sie bestand, gemäß der Einteilung der Stadt in drei Eise, aus drei Abteilungen mit je einem Capitain und zwei Leutnants.

Obwohl die wirtschaftliche Lage der Stadt und ihrer Bewohner infolge der drückenden Kriegsschulden, Einquartierungen und Steuern geradezu jammervoll war, wurden die Schüttenbiere drei Tage lang gefeiert und außerdem von den Schützen noch an anderen Tagen Zechereien und Schmausereien veranstaltet. Unaufhörlich mußten sich die Prediger mit Klagen über die stets zunehmenden "Freß-Sauffereien", besonders an den Sonntagen, an die gräfliche Regierung wenden, und diese suchte dann die Schützen zu bewegen, ihr Scheibenschießen auf einen einzigen Tag zu beschränken und weitere Zusammenkünfte zu unterlassen. Im Frühjahr 1741 wurden die Ausschreitungen der Schützen so arg, daß nicht nur die Prediger, sondern auch die beiden Bürgermeister Abraham ter Horst und Arnold Albert van Wulfften und die Mehrzahl der Bürger den Grafen Wilhelm dringend baten, die "im Verderben der Jugend sich übende Schützen-Compagnie, wo nicht gentzlich abzuschaffen, so, doch wenigstens in ihrer freyen und unanständigen Lebensart starck einzuschränken", damit Ruhe und Friede unter den Schützen und den sonstigen Untertanen erhalten bleiben möchte. Wie schlimm das Unwesen geworden war, geht am deutlichsten daraus hervor, daß sogar die Capitains der Schützen selbst sich diesem Gesuch anschlössen und noch obendrein dem Grafen für den Fall der Gewährung ihrer Bitte eine Erkenntlichkeit von 100 Reichstalern anboten. Am 21. März 1741 bewilligte der Graf das Gesuch in der Form, daß er "diese Compagnie von nun an bis auf alle Zeiten von ihrem Scheibenschießen, Schwelgereyen und Zusammenkünfften dispensiren" wolle. Die 100 Taler der Schützen wurden dem Geistlichen Rentamt zu milden Zwecken überwiesen, und damit ging die alte Steinfurter Schützengesellschaft unter. Ob die Steinfurter Schützen ihre Heimat mit den Waffen gegen Feinde verteidigt haben, ist nicht festzustellen. In einem Falle freilich haben sie versagt. Als nämlich zu Beginn des 30jährigen Krieges Graf Wilhelm Heinrich im Jahre 1620 wegen der drohenden Kriegsgefahr von dem Rat verlangte, daß die jungen Schützen auch außerhalb der Stadt (d. h. zur Besetzung und Bewachung der städtischen und bauerschaftlichen Landwehren) verwandt werden sollten, lehnte der Rat dies ab, weil daraus der Stadt und der Bürgerschaft große Nachteile entstehen könnten durch Einquartierungen, Plündereien und Kriegskontributionen.
 


Im übrigen freilich erwachte gerade in diesen kriegerischen Zeiten der demokratische Geist der Bürgerschaft. Insbesondere gegen die Burgmannen und deren Sonderstellungen kämpfte der Rat mit der Bürgerschaft unablässig an. Die Burgmannen beriefen sich darauf, daß sie zu den Pflichten nicht herangezogen werden könnten, da sie ja von den Rechten der Bürger ausgeschlossen seien. Sie waren daher auch frei von allen Stadtlasten, die in jener Zeit in Wachtdiensten an den Toren und auf den Mauern, im Eisen, d. h. Loshacken des Eises in den Stadtgräben, und in den Beiträgen zu der Instandhaltung der städtischen Festungswerke und Gebäude bestanden. In den ältesten Wachtrollen von 1402 und 1425 erscheint deshalb auch kein Burgmann. Trotzdem haben 1499 die Schöffen und Zwölfe der Stadt Steinfurt durch elf der ältesten Bürger bekundet, daß die Burgmannen schon seit Menschengedenken mit den Bürgern geeist und gewacht, bezw. diese Stadtdienste durch ihre Knechte und Mietlinge hätten verrichten lassen. Es ist erklärlich, daß in solch schweren Zeiten die Burgmannen es vorzogen, anstatt auf ihre Rechte und ihre Immunität zu pochen und so durch Nichtbeteiligung an den Verteidigungswerken die Stadt zu gefährden, lieber selbst mit Hand anzulegen zur Beschützung der Stadt und damit ihres eigenen Besitztums. Als nach der kriegerischen Zeit des 16. Jahrhunderts die Stadt einen kräftigen Aufschwung nahm und von dem Grafen eine Reihe wertvoller Rechte und Privilegien erhalten hatte, behauptete die Stadt, die Burgmannen seien von jeher zu diesen Stadtdiensten rechtlich verpflichtet gewesen. Vom Standpunkt unserer Zeit aus betrachtet war die Stadt, so bemerkt Döhmann, zu ihrem Verlangen durchaus berechtigt, da es sich um notwendige und im Interesse der Gesamtheit liegende Maßregeln zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit handelte. Aber in jener Zeit der Privilegien fehlte das Gefühl der Solidarität aller Bürger, und jeder suchte sich unter einem mehr oder weniger fadenscheinigen Vorwande von den Verpflichtungen gegenüber der Gesamtheit freizumachen.

 

Infolgedessen kam es zwischen Stadt und Burgmannen ständig zu Reibereien und gerichtlichen Auseinandersetzungen, in denen die Stadt mit echt westfälischer Zähigkeit an ihren berechtigten Forderungen festhielt, besonders in späteren Zeiten, als die Geschlechter der Burgmannen ausstarben und Burgmannshöfe durch Kauf oder Erbschaft in den Besitz von Bürgerlichen übergingen.

 

 

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Vor allem in der schweren Notzeit des 30jährigen Krieges und in den folgenden ebenso schweren Jahrzehnten bestand die Stadt auf ihren Forderungen, zumal sich allerlei Mißstände eingeschlichen hatten. So kam nach dem 30jährigen Kriege der Hewenshof auf der Kirchstraße in den Besitz des Bürgers Johann Heinrich Cottich. Cottich eröffnete in dem Hause eine Weinwirtschaft und vermietete sein Achterhaus oder Spieker

an einen Weber, der darin sein Handwerk ausübte, also — im Sprachgebrauch der damaligen Zeit — darin "bürgerliche Nahrung trieb".

Cottich beschwerte sich bei der Stadt, daß der Einwohner des Spiekers gegen die Privilegien des Hewenshofes durch Pfändung zu Leistungen des Stadtdienstes gezwungen würde. Er wandte sich um Schutz an die gräfliche Kanzlei, und diese erließ am 12. Februar 1655 an den Richter Wilhelm Heinrich Goddaeus den Befehl, die Bürgermeister und den Rat von ferneren Verletzungen der Rechte des Cottich abzuhalten und sie zur Rückgabe der gepfändeten Gegenstände zu nötigen. Die Stadt aber ließ sich auf nichts ein, und nun erfolgte auf gräflichen Befehl die Verhängung einer Geldstrafe von 150 Goldgulden über die Stadt. Trotzdem fuhr die Stadt mit der Pfändung fort. Die Geldstrafe wurde verdoppelt. Als die Stadt auch jetzt nicht willig war, wurde am 9. September die Execution über das Vermögen der beiden Bürgermeister erstreckt. Dagegen ließ die Stadt durch ihren Notar Hüllesheim eine Beschwerde überreichen, worin auf die Gefahr hingewiesen wurde, die für die Stadt darin liege, daß allmählich alle wohlhabenden Bürger und Familien "sich auf Burgmannshöfen, Spiekern und Kammern verkriechen, darin ihre Gewerbe treiben und die wenigen übrigen Bürger die städtischen Lasten tragen lassen." Die Burgmannsfreiheit könne nur dann noch zugestanden werden, wenn die betreffenden Familien "sich jeder bürgerlichen Nahrung enthielten". Es sei von Cottich nicht recht, derartige unzulässige Freiheiten zu beanspruchen, da doch "in diesen kümmerlichen Zeiten, wo schon in einem Hause, Gemach, Zimmer, Kammer und Keller verschiedene Familien ihre Wohnung genommen, jeder vorhaupts dem gemeinen bürgerlichen Wesen beizusteuern verbunden sei". Am 27. September wiederholte der Rat seinen Protest gegen das Vorgehen der gräflichen Kanzlei und wandte sich klagend an das Reichskammergericht.

 

Wiederum mußten am 19. Dezember 1655 die Bürgermeister die Execution über sich ergehen lassen. Aber sie blieben abermals standhaft und beugten sich auch einem neuen Strafbefehl vom 11. Juni 1656 nicht.

 

Über den weiteren Verlauf dieser Sache liegen keine Nachrichten vor. Es ist aber anzunehmen, daß die Stadt ihren Rechtsanspruch nicht aufgegeben hat. Denn in allen späteren Verträgen zwischen der Landesherrschaft und der Stadt wird der Grundsatz anerkannt, daß die Entbindung der sogenannten "Freien" und ihrer Häuser von Stadtlasten nur so lange berechtigt sei, als in diesen Häusern keine "bürgerliche Nahrung betrieben" werde. Cottich selbst muß sich nachher wieder mit der Stadt vertragen haben, denn von 1659 bis 1665 wird er sogar unter den Zwölfen genannt.

Inzwischen hatte Steinfurt am Ausgang des 16. Jahrhunderts eine reiche geistige Blütezeit erlebt. Und das inmitten der Wirren der Spanisch-niederländischen Unabhängigkeitskriege, in denen Westfalen und vor allem auch die Grenzgrafschaft Steinfurt schwer zu, leiden hatte.

Erzbisthof Ernst von Cöln, seit 1585 Bischof von Münster, hatte im Kampfe gegen den Kurfürsten Gerhard Truchseß von Waidenburg die Spanier zur Hilfe gerufen. Da die Spanier damals mit den in der Utrechter Union vereinigten Provinzen des heutigen Holland im Kampfe lagen, betrachtete Holland die Stifte Münster und Cöln als mit seinen Feinden verbündet. Und das war für die Spanier ein willkommener Anlaß, das Stift Münster zu besetzen, um es gegen die holländischen Streifereien zu schützen. Infolgedessen waren Räubereien, Plünderungen, Vergewaltigungen an der Tagesordnung. Eine Chronik beziffert den Schaden, den die Grafschaft von Anno 1568 bis auf Anno 1595 hierdurch erlitten hat, auf über 235 864 Reichstaler. Dann kam bis 1605 eine ruhigere Zeit. Dafür aber wurde die Stadt Steinfurt 1598 von der Pest heimgesucht. Es war eine "inwendige feurige, pestilentz"; "die leute stürben mit hauffen wegh; da wurden die thodten, die ohne handtreichung und mangel derselben gestorben waren, oben auf den Sollern, niden auf den Hylten (Hillen), in den Vehe- und Schweinestellen, in den Kornkisten, braubutten, so daraußen vor den häusern stunden, gefunden". Dazu war eine große Teuerung im Lande, namentlich unter dem Volke, welchem "ohne gefahr deß beraubens oder auch ermordens etwas von anderen ortheren zu kauffen und zu ihrer Verpflegung einzuholen nit gestattet wardt".
 


Das ganze sechzehnte Jahrhundert war eben eine unermeßliche Notzeit. Sie war schon schwer, als seit dem 28. Februar 1556 der große Komet am Himmel daherzog "mit einem grausamen Schweif, nach der Meinung und Rechnung der Sternkundigen wohl hundertundachtzig und noch mehr Meilen lang". Unglück allerorts — Teuerung und Krieg — wurde vorhergesagt und traf auch in Hülle und Fülle ein. Es ist uns ein Volksspruch aus dieser Zeit erhalten:

„Krieg, Aufruhr, Blutvergießen viel
Dir ein Komet besagen will;
Unter den Leuten große Not,
Auch großer Herrn und König' Tod."

 

In dieser "benauten" Zeit hatte Graf Arnold IV. (1554—1609), der "länderreichste Fürst", 1588 die Lateinschule zu Schüttorf gegründet.

1591 verlegte er die Schule nach Steinfurt, weil, wie es in der von Döhmann aufgefundenen Lebensbeschreibung des Grafen heißt, "der Ort (Schüttorf) dem Niederlande etwas näher angrentzet und man allda allerlei Kriegsgefahr zu befürchten hatte". Es war die Zeit der großen Religionswirren. In Münster war das Wiedertäuferreich von 1534/35 zusammengebrochen. Stadt und Land wurden dem alten Glauben wiedergewonnen. Steinfurt aber bekannte sich 1544 unter Arnold II. zu Luther. Steinfurts Hohe Schule wurde der geistige Mittelpunkt des Luthertums in diesem kleinen Ländchen. Es waren, wie überall, so auch hier die erbitterten Kämpfe zwischen den Ständen und der geistlichen Gewalt. Die geistliche Gerichtsbarkeit geriet mit der staatlichen in manchen Konflikt. Auch in sozialer Hinsicht traten scharfe Gegensätze hervor. Die Immunität der geistlichen Güter und Personen, die in den Städten Schutz und alle anderen Vorteile genossen, ohne etwas Namhaftes zu den städtischen Lasten beizutragen, erregte Unwillen und Unzufriedenheit. So kam es z. B. unter Arnold II. 1548 zu langwierigen Prozessen beim Reichskammergericht mit Münster wegen der Reichsunmittelbarkeit der Grafschaft Steinfurt. Und als dann Arnold IV. die geistliche Gerichtsbarkeit Münsters nicht anerkennen wollte, geriet er 1564 in schwere Verwicklungen mit dem Münsterischen Bischof Bernhard von Raesfeld, besonders als er den Johannitern die Pfarrkirche zu Steinfurt nahm und dem evangelischen Gottesdienst übergab. Die Johanniter weigerten sich, die Kirchengüter und Kleinodien auszuhändigen. 1567, so erzählt der Chronist des Grafen, "haben etliche Münniche der Joanniter practisiret, alles Silbergeschirr, so in der Joanniter Pfarrkirchen zu Steinfurt war, und hernach auf 600 Rthlr. taxirt worden, bei nachtzeit auf Münster zu führen und von der Kirchen zu entfremden. Aber ist solches, da es albereit aufm wagen eingepacket stundt, durch einen ordens Priester zu Steinfurt, Henrichen von Borghorst, ahn einem bürger heimlich offenbahret, hiedurch wirdt die gantze bürgerschaft in aller eil in rüstungh gebracht, besetzen den Joanniterhoff und erretten also das Kirchengut.

 

Und obwol deßhalb die Statt mit dem Orden in einen weitleuffigen Proceß geraten, so hatt dennoch endtlich nach vielen Jahren die Stadt die sach erhalten . . ." Als der Prozeß 1603 entschieden war, hat die Stadt das Silber für 600 Reichstaler verkauft.

Die Hohe Schule sollte aber nach dem Willen ihres Stifters nicht nur der Mittelpunkt für die reformierte Lehre sein, sondern in der schola classica (Gymnasium) die Geistlichen, Juristen, Mediziner und Beamten für die Grafschaften Steinfurt, Bentheim, Tecklenburg heranbilden. Neben dieser Schule hatte sie eine schola publica, also eine Akademie oder Universität mit vier Fakultäten, einem akademischen Senat und eigener Gerichtsbarkeit. Unter hervorragenden Gelehrten, wie dem Theologen Conrad Vorstius, dem Rechts- und Staatsphilosophen Johannes Althusius, dem Professor für Philosophie und griechischen Sprache Clemens Timpler, dem Leiter der Jurisprudenz Professor Dr. Johann Pagenstecher u. a. erwarb sich die Hohe Schule bald europäischen Ruf und Ruhm. Graf Arnold IV. hat alles getan, um seiner Schule diese Stellung zu erhalten, hat keine Mittel und Mühe gescheut, bedeutende Männer für Steinfurt zu gewinnen, auch selbst oft große Opfer gebracht, und so steht seine Gründung, die er stolz als sein Lebenswerk bezeichnete, als eine der vornehmsten geistigen Schöpfungen an allen deutschen Fürstenhöfen da. Aber die unruhigen Zeiten und die Ungunst der erblichen Verhältnisse störten diese bedeutsame geistige Arbeit immer wieder. Man muß bedenken, daß das kleine Burgsteinfurt am Ende des 16. Jahrhunderts etwa 1500 Einwohner hatte, daß die Wohnverhältnisse nach unseren heutigen Begriffen denkbar bescheiden waren, namentlich für Studierende und Professoren, die aus weit glücklicheren Verhältnissen nach hier kamen. So schwankte naturgemäß in Ungewissen Krisenzeiten die Zahl der Schüler immer auf und ab. Die erste große Abwanderung der Studierenden begann in dem Pestjahr 1598. Weitere folgten in den unglückseligen Erbstreitigkeiten im Hause Bentheim nach dem Tode Arnolds IV. und später in den Wirrnissen des 30jährigen Krieges. Und trotzdem hielt sich die Hohe Schule bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts. 1811 wurde das stattliche, leider auch bei den schweren Luftangriffen im März 1945 arg beschädigte stolze Gebäude an der Schulstraße von dem französischen Kriminalgericht beschlagnahmt. Seit 1869 wurde es von der preußischen Justizverwaltung als Kreisgericht, später Amtsgericht benutzt und 1893 von dieser angekauft. Aber die große Ueberlieferung des Arnoldinums lebt bis heute in dem 1853 wieder eröffneten Gymnasium Arnoldinum fort dank der vorzüglichen Leiter und Lehrer, die der Welt und der Wissenschaft eine Reihe bedeutender Männer geschenkt haben, darunter auch den hervorragendsten Stadtschreiber, den eine deutsche Stadt je besessen hat: Karl Georg Döhmann.
 

 

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Text-Zusammenstellung: Dr. Friedrich Castelle
Bilder (Holzschnitte): Waldemar Mallek

Druck u. Satzgestaltung: Buchdruckerei u. Verlag Friedr.Winter, Burgsteinfurt

 

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Buchdruckerei und Verlag Friedr. Winter in Burgsteinfurt für die Genehmigung zur Veröffentlichung dieser Festchronik!


 

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