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Abriss im Bagno |
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Früher fütterten die Besucher des Bagno Enten. Heute füttern sie
die Parkautomaten. Neuerdings auch auf dem Parkplatz am Schloss. Ein
Euro kostet ein Parkschein mit einer dadurch erworbenen Parkzeit von
2 Stunden. Für zwei Euro gibt es 24 Stunden. Jetzt gilt es zu entscheiden, wie viel Zeit man für die beabsichtigte Ausflugstätigkeit benötigt. Mit der gehbehinderten Schwiegermutter dauert es sicher länger. Also werden vorsichtshalber 2 Euro eingeworfen und damit 24 Stunden Parkzeit gebucht. Der Parkautomat wirft einen Parkschein aus. Der Parkschein fordert auf, ihn gut sichtbar ins Auto zu legen. Ein Abriss soll vom Parkschein abgetrennt und mitgeführt werden. Alles folgsam erledigt, liest man verwundert: ‚Abriß’ statt Abriss. Wieder eine neue deutsche Rechtschreibung oder noch die alte? Schon drängt sich eine weitere Frage auf: Wozu den Abriss mit sich führen? Gilt dieser Abriss als Legitimation zum Betreten des Bagno? Eventuell Eintrittskontrolle, ähnlich wie an deutschen Stränden? Solches ist jedoch nicht in Sicht. Der Abriss als Bon für Brückenzoll, für Inanspruchnahme von Sichtbezügen auf Ruine und Inseln? Oder als Vignette? Wegemaut? Nachweis über pflichtgemäße Entrichtung der Parkgebühr? Steuerabzugsfähig? Nach langsam umrundetem See ( wegen der Schwiegermutter ) geht’s zum Bootsanleger. Nach Bootsfahrt, lädt das Bagnoquadrat zum Verweilen ein. Kommt dem Abriss hier Bedeutung zu? Preisnachlass beim Kiosk oder in der Gaststätte? Wozu den Abriss sonst mitgeführt? |
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Eingesandt von: Ursula Kreienkamp alias: Ulrike Stern Bilder: Rudolf Kreienkamp |